Die AHV-Zweigstelle ist die Anlaufstelle für die in der Gemeinde Hubersdorf lebenden Einwohner für alle Fragen, die mit der AHV und Ergänzungsleistungen zusammenhängen. Sie erteilt Auskünfte, berät die Einwohner und bereitet sämtliche Geschäfte für die kantonale Ausgleichskasse vor. Die Formulare finden Sie direkt bei der AK Solothurn.
Sie haben innerhalb unserer Gemeinde die Adresse gewechselt? Dann bitten wir Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen zu melden. Sie bringen uns persönlich den Mietnachweis vorbei oder melden die Adressänderung über den Onlinedienst. Der Mietnachweis ist nachzureichen.
Melden Sie sich für Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung möglichst frühzeitig, jedoch spätestens am ersten Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist bei
Sylvia Sutter
Waldstrasse 10
4535 Hubersdorf
Tel. P: 032 637 36 50
Die Gemeindeschreiberin ist für die Beglaubigungen von Unterschriften oder von Fotokopien zuständig. Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart der Gemeindeschreiberin geleistet wird. Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Orginal vorgelegt werden. Zusätzlich muss in jedem Fall ein Pass oder eine Identitätskarte vorgelegt werden, ein Ausländerausweis genügt nicht. Bitte melden sie sich telefonisch an.
Seit dem 1.1.2016 sind die Gemeinden zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen. Das Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Das Gesuch muss mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Die Gemeinde kann bei kleineren Anlässen eine kürzere Eingabefrist (z.B. 14 Tage vor Beginn) akzeptieren.
Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Finanzverwalterin, Franziska Hess / Tel. 032 637 37 82
Antragsstellung der Identitätskarten Die Identitätskarte wird weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Deshalb wird das Verfahren zur Beantragung der Identitätskarten wie bis anhin bei den Gemeinden weitergeführt. Wird jedoch zusätzlich ein Pass im „Kombi-Angebot“ beantragt, erfolgt die Beantragung im Erfassungszentrum des Kantons.
Jede Person muss für die Antragsstellung der Identitätskarte persönlich am Schalter unserer Gemeinde vorsprechen. Minderjährige sowie bevormundete Personen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters (Identitätskarte oder Pass mitbringen).
Anforderungen Foto
Kriterien für die Annahme von Fotos für Identitätskarten
Mitzubringen für die Beantragung einer Identitätskarte
- Alte Identitätskarte
- Verlustanzeige von einer Schweizer Polizeistelle (bei Verlust)
- Ein aktuelles Passfoto (siehe „Anforderung Foto“)
- Gebühren sind bei Antragsstellung oder Abholung Bar zu entrichten
Kinder bis 18 Jahre CHF 35.00 (Gültigkeitsdauer 5 Jahre) Erwachsene CHF 70.00 (Gültigkeitsdauer 10 Jahre)
Antragstellung Pass 10 inklusive „Kombi-Angebot“
Migration und Schweizer Ausweise Ausweiszentrum Hauptbahnhofstrasse 12 (5.Stock) 4509 Solothurn
Telefon 032 627 63 70 Fax 032 627 63 71
Sie benötigen für eine amtliche Angelegenheit oder für eine Versicherung eine Lebensbescheinigung? Melden Sie sich persönlich mit einem Ausweis auf der Verwaltung.
Alle Eheschliessungen, Scheidungen, Geburten, Todesfälle, Namensänderungen und Adoptionen werden der Schriftenkontrolle automatisch vom Zivilstandamt gemeldet.
Falls Sie einen Personenstandsausweis oder Familienausweis brauchen, wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes.
Für Hubersdorf ist das Zivilstandsamt in Solothurn zuständig.
Tel. 032 627 23 81
za.so@vd.so.ch
Die Gemeinde Hubersdorf hat sich der Spitex Solothurn angeschlossen.
Für Hubersdorf sind die Sozialen Dienste mittlerer und unterer Leberberg in Solothurn, Bielstrasse 18, zuständig.
Tel. 032 625 60 80
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 08.30 - 11.30 Uhr
Di und Do 14.00 - 16.00 Uhr
Budget und Schuldenberatungsstelle
www.schulden-ag-so.ch
Die Finanzverwaltung erteilt Ihnen gerne Auskunft über sämtliche Belange rund um die Gemeindesteuern.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand erheblich. Sollte Ihnen die termingerechte Steuerzahlung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihre persönliche Situation besprechen.
Ein Strafregisterauszug kann an jeder Poststelle bestellt werden oder direkt beim Bundesamt für Justiz unter dem Link angefordert werden.
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen oder sind Sie Wochenaufenthalter? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung oder einen Heimatausweis aus. Sie können die Bescheinigung oder den Heimatausweis gegen eine Gebühr von CHF 15.00 direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen. Wir senden Ihnen das Dokument auch per Post zu gegen eine Gebühr von CHF 20.00.